Der American Staffordshire Terrier ist eine von der FCI (Nummer 286, Gruppe 3, Sektion 3) anerkannte Hunderasse aus den Vereinigten Staaten.
Unter dem Namen American Staffordshire Terrier ist diese Rasse seit dem 1. Januar 1972 international anerkannt. Zuvor herrschte keine einheitliche Namensgebung. Die Hunde waren bekannt als „Pit Bull Terrier“, „American Bull Terrier“, „Yankee Terrier“ oder „Stafford Terrier“. Dadurch kam es zu vielen Verwechslungen, was mit dem heutigen Namen ausgeschlossen werden soll.
Der Stammvater der „Am Staffs“, wie sie umgangssprachlich genannt werden, ist der „Bull and Terrier“, der in Großbritannien für Hundekämpfe eingesetzt wurde und etwa 1860 mit britischen Einwanderern in die USA kam. In England waren seit 1835 Tierkämpfe gänzlich verboten, somit verließ man auch den Bereich des gesetzlichen Verbotes der Hundekämpfe. Besonders im Nordosten der USA wurde Hundekampf ab zirka 1880 professionell betrieben.
1898 wurde der United Kennel Club (UKC) in Michigan gegründet. Der Verein hatte die Aufgabe, den „Pit Bull Terrier“, wie er seinerzeit allgemein bekannt war, zu pflegen und zu fördern. Dazu gehörte der Erlass von verbindlichen Wettkampfregeln für Hundekämpfe, an welche die Mitglieder des UKC gebunden waren. Schon damals gab es Zeitschriften, in denen beinahe ausschließlich über Hundekämpfe berichtet wurde. Diese hießen zum Beispiel "The Dog Facier“ oder auch „Blood Lines“.
In der weiteren Folge begannen Züchter damit, von der Ausrichtung der Rasse auf Hundekämpfe abzukommen und den American Staffordshire Terrier für Ausstellungen interessant zu machen. 1936 wurde der Rassestandard des American Staffordshire Terrier vom American Kennel Club (AKC) offiziell anerkannt. Anschließend ergab sich dort ein Streit um die richtige Rassenbezeichnung, da auch der Name Yankee Terrier damals für diese Hunderasse recht weit verbreitet war. Das Wort Pit, die Bezeichnung für einen Hundekampfplatz, wurde - laut Todd Fenstermacher möglicherweise aus politischer Korrektheit (Hundekämpfe waren offiziell verboten) - fallengelassen, der Namensteil Staffordshire jedoch als eine Rückerinnerung an die vergangenen Tage der Tierkämpfe in England beibehalten.
So kam es dann zur Spaltung der Rasse in American Pit Bull Terrier und American Staffordshire Terrier, weil der AKC Hundekämpfe nicht tolerierte und somit die American Pit Bull Terrier weiterhin beim UKC blieben.
Die folgenden Merkmale gelten als allgemein gewünscht, andere Formen können aber vorkommen.
Der Kopf ist groß, keilförmig und sehr kräftig. Die Nase ist schwarz, die Augen dunkel und rund, tief im Schädel gebettet und weit auseinander liegend, die Augenlider pigmentiert. Die Ohren sind hoch angesetzt und werden entweder als Rosenohr oder halbaufgerichtetes Stehohr (Kippohr) getragen. Das Gewicht ist nicht festgelegt, eine Schulterhöhe von ca. 46 bis 48 cm für die Rüden und 43 bis 46 cm für die Hündinnen gilt als bevorzugte Größe.
Das Fell dieser Hunde ist kurz und glänzend. Jede Farbe, einfarbig, mehrfarbig oder gefleckt ist zugelassen. Folgende Farbvarianten sind unerwünscht:
Vom englischen Staffordshire Bullterrier unterscheidet sich der American Staffordshire Terrier durch seine etwa acht Zentimeter größere Schulterhöhe und entsprechend höheres Gewicht.
Der American Staffordshire Terrier gilt grundsätzlich als ausdauernd, intelligent, guter Wachhund, anhänglich und sehr verspielt. Aufgrund seiner Herkunft wird er als sehr sportlich angesehen und benötigt daher sehr viel Bewegung und Auslauf.
Der American Staffordshire Terrier zählt, mit Ausnahme von Niedersachsen, in allen Ländern Deutschlands zu den Listenhunden, die umgangssprachlich als „Kampfhunde“ bezeichnet werden. In fast allen deutschen Bundesländern unterliegt die Haltung strengen Auflagen. Der Import dieser Rasse nach Deutschland ist durchgehend verboten. Die Rasse steht in der Schweiz in allen 13 Kantonen mit Rasseliste auf dieser Liste, die Haltung ist dort bewilligungspflichtig. In den Kantonen Genf, Wallis und Zürich sind Haltung, Zucht und Einfuhr verboten. Das gilt auch für Dänemark, wo der American Staffordshire Terrier auf der Rasseliste des Hundegesetzes steht.
Wie bei allen Rassen, die allgemein zu den Kampfhunden gezählt werden, herrscht auch beim American Staffordshire Terrier eine Kontroverse über die rassebedingte Gefährlichkeit für Menschen. Kritiker gehen von einem übersteigerten Angriffs- und Kampfverhalten aus. Eine vergleichende Studie von Listenhunden mit Golden Retrievern kommt dagegen zu dem Schluss, dass signifikante Unterschiede im Aggressionsverhalten nicht existieren.
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